6. Juni 2009
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des sog. Deals verabschiedet. Sie soll der schon bestehenden Praxis die nötige Rechtsgrundlage geben und hierdurch eine gleichmäßige Rechtsanwendung, Transparenz und Rechtssicherheit gewährleistet werden.
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