27. August 2009
Eltern können für ihre Kinder, wenn sie gesetzlich versichert sind, jetzt Geld von der Krankenkasse für gezahlte Praxisgebühren und Zuzahlungen zu Arzneimitteln zurückfordern. Dies entschied das Bundessozialgericht in einem Grundsatzurteil ( Az. B 1 KR 17/08 R). Abhängig vom Jahreshaushaltseinkommen können pro Kind und Jahr bis zu 43,20 Euro zurückgefordert werden. Beantragen Sie bei der Krankenkasse eine erneute Überprüfung.
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