Geld zurück von der Krankenkasse

Aug 09
27
Geldsegen
Eltern können für ihre Kinder, wenn sie gesetzlich versichert sind, jetzt Geld von der Krankenkasse für gezahlte Praxisgebühren und Zuzahlungen zu Arzneimitteln zurückfordern. Dies entschied das Bundessozialgericht in einem Grundsatzurteil ( Az. B 1 KR 17/08 R). Abhängig vom Jahreshaushaltseinkommen können pro Kind und Jahr bis zu 43,20 Euro zurückgefordert werden. Beantragen Sie bei der Krankenkasse eine erneute Überprüfung.

Veröffentlicht Donnerstag, den 27. August 2009 um 00:01 von Redaktion

Zugeordnet in Sozialrecht
Tags geld zurück, krankenkasse, zuzahlungen arzeimittel



Dein Kommentar

Name:
Kommentar:
Captcha:

Suchen

NewsFeeds

Bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand mit unseren kostenfreien NewsFeed.

Abonnieren

Kategorien

Video Beiträge

Weitere Videos

Aktuelle Urteile

Schlagwortwolke >

Archive