5. November 2009
Seit 1. Mai 2005 werden Geländewagen nicht mehr nach Gewicht, wie LKW's, sondern nach Hubraum versteuert. Dagegen klagten mehrere Geländewagenbesitzer. Der BFH erschied nun, dass diese Regelung verfassungsgemäß ist. Az. BFH II R 62/07. Wenn man hingegen die hinteren Sitzreihen entfernt und die hinteren Seitenfenster mit Holzplatten abdeckt, geht der BFH jedoch weiterhin von einer Nutzung als LKW aus und das Fahrzeug ist dann als LKW entsprechend günstiger nach Gewicht zu versteuern. Az. BFH II B 19/08
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