Fluggäste bekommen doch Entschädigung bei Verspätungen.

Mai 10
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zu spät, uhrzeit, verspätung, 5 vor 12
Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass Fluggäste, die 25 Stunden auf ihren Flug warten mussten, Anspruch auf eine Entschädigung haben. Das Verfahren hatte lange gedauert, da der BGH auch den Europäischen Gerichtshof mit in die Entscheidung eingebunden hatte. Dieser hatte schon im letzten Jahr entschieden, dass Fluggäste einen Entschädigungsanspruch von bis zu 600 Euro hätten, wenn die Verspätung mehr als drei Stunden betragen hat. Wenn Verspätungen aufgrund von Streiks auftreten, sind die Ansprüche auf Schadensersatz jedoch weiter ungewiss. Wenn „außergewöhnliche Umstände“ vorlägen, wären die Fluggesellschaften frei von ihrer Haftpflicht. Zu diesen sogenannten „außergewöhnliche Umständen“ zählten zum Beispiel: Streiks und schlechtes Wetter.
Az. Xa ZR 95/06

Veröffentlicht Dienstag, den 11. Mai 2010 um 08:42 von Redaktion

Zugeordnet in Verkehrsrecht
Tags entscädigung bei verspätung, flug zu spät, flugverspätung, passagierrechte



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ddd

Tuesday, den 3. August 2010 um 11:14

ddd

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