Faire Kündigungsfristen

16. März 2010

Rechtsanwalt Redaktion

Als diskriminierend hat der Europäische Gerichtshof jetzt die deutschen Kündigungsregeln im Arbeitsrecht verworfen. Jüngere Arbeitnehmer wurden hierbei diskriminiert, weil sie früher gekündigt werden durften, als ihre älteren Kollegen mit gleicher Firmenzugehörigkeit. Grundsätzlich gilt in Deutschland. Je länger ein Mitarbeiter in der Firma beschäftigt ist, desto länger sind auch seine Kündigungsfristen. Es zählten aber nur Beschäftigungsjahre ab dem 25.ten Lebensjahr des Mitarbeiters. Das ist jetzt vorbei. Alle Beschäftigungsjahre müssen in diese Regelung einbezogen werden. Mitarbeiter, die also schon früh in ein Unternehmen eingetreten sind, haben dadurch jetzt keine Nachteile mehr, denn alle Jahre in der Firma zählen bei der Berechnung einer etwaigen Kündigungsfrist.

Az. C-555/07

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