Entgelt für die Nutzung einer Kücheneinrichtung

24. Mai 2009

Die für die Nutzung einer Kücheneinrichtung anfallenden Kosten sind den Kosten für die Unterkunft gemäß § 22 SGB II zuzuordnen. Dies entschied das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 07.05.2009 (B 14 AS 14/08 R).

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