Einen Porsche mit 300 PS für 10 Euro

Sep 09
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Wenn Sie im Internet eine Ware zu einem Preis ersteigern, die kein vernünftiger Mensch für so wenig Geld hergeben würde, dürfen sie nicht auf die Lieferung bestehen. Es sei zwar ein Vertrag zustande gekommen, aber es wäre „rechtsmissbräuchlich" darauf zu bestehen, wenn es sich offensichtlich um einen Irrtum handele. (Az: 5 U 429/09)

Veröffentlicht Donnerstag, den 3. September 2009 um 00:01 von Redaktion

Zugeordnet in Internetrecht
Tags irrtum bei versteigerung, porsche für 10 euro, versteigerungen im internet



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