Ein Vermieter darf die Kosten für Sach- und Haftpflichtversicherung zusammenfassen

6. April 2010

Rechtsanwalt

Wenn sich ein Mieter für die Einzelpositionen seiner Nebenkostenabrechnung interessiert, kann er die entsprechenden Belege dafür beim Vermieter einsehen. Der Vermieter ist nämlich nicht dazu verpflichtet diese einzeln auf der Nebenkostenabrechnung aufzulisten. Die Kosten der anfallenden Sach- und Haftpflichtversicherung darf der Vermieter in einer Summe unter der Position - Versicherung - abrechnen.

BGH Urteil VIII ZR 346/08

Gefällt mir

Dein Kommentar

Name:
Kommentar:
Captcha:

NewsFeeds

News Feed Bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand mit unseren kostenfreien NewsFeed.