Eigenbedarfskündigung des Vermieters für den Schwager

26. August 2009

Wenn Sie eine Kündigung Ihres gemieteten Hauses oder Ihrer gemieteten Wohnung wegen Eigenbedarfs vom Vermieter erhalten, dann ist, selbst wenn nur der Schwager des Vermieters einziehen will, die Kündigung rechtens. Dies entschied der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 247/08). Es muss aber, wie es im Urteil heißt: „ein besonders inniger Kontakt des Vermieters zum Schwager" bestehen.

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Kommentare

Addi

Wednesday, den 26. August 2009 um 08:01

wird auch Zeit, denn im Grunde haben wir schon seit Jahren einen Mietermarkt, mit sehr eingeschränkten Vermieterrechten.

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