Doppelter Bezug von Kindergeld ist Steuerhinterziehung
Feb 10
26
Ein Bahnbeamter hatte 1998 bei der Familienkasse Kindergeld beantragt.
Zur gleichen Zeit beantragte der beurlaubte Beamte ebenfalls Kindergeld bei der Beamtenversorgung.
Fortan bekam der Beamte neben seinem Gehalt gleich zweimal Kindergeld – bis 2008 ein Datenabgleich zwischen BV und Familienkasse stattfand.
Im Oktober 2008 forderte die Familienkasse rd. 17.000.- € zurück.
Der Kläger berief sich auf die Festsetzungsverjährung seit 2004.
Der Familienkasse sei ein Organisationsverschulden vorzuwerfen.
Es habe ihm nicht zwangsläufig auffallen müssen, dass Doppelzahlungen erfolgt seien.
Die Klage hatte aber keinen Erfolg.
Nach Ansicht des Finanzgerichtes waren der Familienkasse die Zahlungen aus der Beamtenversorgung nicht bekannt gewesen. Wegen Vorliegens einer Steuerhinterziehung sei von einer zehnjährigen Verjährungsfrist auszugehen.
Der Kläger habe gegenüber der Familienkasse irreführende Angaben gemacht.
Die Behauptung, dass er über 10 Jahren nicht bemerkt habe, dass er doppelt Kindergeld bezogen habe, nahm der Senat dem Kläger nicht ab.
Das Gericht ging davon aus, dass es dem Kläger bekannt gewesen sei, dass er nur an einer Stelle Kindergeld hätte beantragen können.
Das ergebe sich auch daraus, dass er schriftlich in beiden Kindergeldanträgen bestätigt habe, jeweils ein Merkblatt über Kindergeld erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. Seiner Verpflichtung zur Korrektur des Sachverhalts sei er nicht nachgekommen.
Finanzgericht Rheinland-Pfalz Az.: 4 K 1507/09
Veröffentlicht Freitag, den 26. Februar 2010 um 09:27 von Redaktion
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Familienrecht
Tags doppeltes kindergeld, kindergeld, kindergeld zuviel bekommen, steuerhinterziehnung
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Monday, den 29. March 2010 um 12:42
... mit solch einer fadenscheinigen Behauptung, es sei ihm nicht aufgefallen, kann wirklich nur ein ganz dusseliger Beamter doppelt abkassieren.