26. Februar 2010
Wer 2mal für dasselbe Kind Kindergeld kassiert, kann mit einer verlängerten Verjährungsfrist rechnen. Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat den überzahlten Betrag als Steuerhinterziehung bewertet und die Verjährungsfrist so auf 10 Jahre gesetzt.
Ein Bahnbeamter hatte 1998 bei der Familienkasse Kindergeld beantragt.
Zur gleichen Zeit beantragte der beurlaubte Beamte ebenfalls Kindergeld bei der Beamtenversorgung.
Fortan bekam der Beamte neben seinem Gehalt gleich zweimal Kindergeld – bis 2008 ein Datenabgleich zwischen BV und Familienkasse stattfand.
Im Oktober 2008 forderte die Familienkasse rd. 17.000.- € zurück.
Der Kläger berief sich auf die Festsetzungsverjährung seit 2004.
Der Familienkasse sei ein Organisationsverschulden vorzuwerfen.
Es habe ihm nicht zwangsläufig auffallen müssen, dass Doppelzahlungen erfolgt seien.
Die Klage hatte aber keinen Erfolg.
Nach Ansicht des Finanzgerichtes waren der Familienkasse die Zahlungen aus der Beamtenversorgung nicht bekannt gewesen. Wegen Vorliegens einer Steuerhinterziehung sei von einer zehnjährigen Verjährungsfrist auszugehen.
Der Kläger habe gegenüber der Familienkasse irreführende Angaben gemacht.
Die Behauptung, dass er über 10 Jahren nicht bemerkt habe, dass er doppelt Kindergeld bezogen habe, nahm der Senat dem Kläger nicht ab.
Das Gericht ging davon aus, dass es dem Kläger bekannt gewesen sei, dass er nur an einer Stelle Kindergeld hätte beantragen können.
Das ergebe sich auch daraus, dass er schriftlich in beiden Kindergeldanträgen bestätigt habe, jeweils ein Merkblatt über Kindergeld erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. Seiner Verpflichtung zur Korrektur des Sachverhalts sei er nicht nachgekommen.
Finanzgericht Rheinland-Pfalz Az.: 4 K 1507/09
Thursday, den 16. September 2010 um 21:57
ja danke du ignorant, ist bei mir ähndlich gewesen. Bin auch beamter aber bei der berufsfeuerwehr und damit kein bürohengst. Denk als drüber nach bevor du leicht fertig urteilst.
Die Juristen sind der Tot des Rechtsystems
Thursday, den 2. September 2010 um 22:07
Bin selbst Betroffener in dieser Sache .Habe 8 Jahre doppelt Kindergeld erhalten.Muß sagen auch wenn ich der Steuerhinterziehung für Schuldig gesprochen worden bin, stehen die damit verbundenen Zahlungen in keinem Verhältnis mehr zur s.g. Straftat
15400 Euro Rückzahlung, 6000 Euro Strafe, 1200 Euro Anwalt u. Gerichtsgebühren, 3600 Euro Hinterziehungszins und ein anstehendes Diszipliarverfahren meines Dienstherren.
Meine Familie ist finanziell ruiniert.
Warum ? Weil ich im Januar 2000 als damals alleinerziehender Vater, den falschen KG-Antrag ausgefüllt habe.
Der mir auch noch von der Kindergeldstelle zugesandt wurde.
Ich bekam nur eine KG-Nummer und nur einmal monatlich KG auf mein Konto überweisen.
Der 2.KG-Betrag ( der richtige wie ich heute weiß ) wurde bei meinen monatlichen Bezügemitteilungen verrechnet.Da ich als plötzlich alleinerziehender Vater ( meine geschiede Frau hat mir nach schwerer Krankheit, die Obhut und das Sorgerecht für unser Kind überschrieben ) mehr Geld bekam. Erhöhter Familienzuschlag, günstigere Steuerklasse ect. schenkte ich dem
Ganzen auch keine Beachtung.
Ganz grober Fehler, wie ich jetzt weiß.
Im August 2008 stellte der BRH bei einer Routineüberprüfung fest, das ich doppelt KG bekam.
Dann kamen die Behördenmühlen langsam ins Rollen und wie....
Der *EXPRESS.de* schreibt in diesem Zusammen auch auch von, ich zitiere:
Jahrelang haben Eltern für ihre Kinder doppeltes Kindergeld bekommen – und keiner hat’s gemerkt.
Bis jetzt der Bundesrechnungshof (BRH) die Behörden auf die Schlamperei aufmerksam machte.
Laut BRH gab es 1306 Fälle, in denen Kindergeld doppelt festgesetzt wurde. Insgesamt wurden neun Millionen Euro zu viel ausgezahlt.
Doch was der BRH bis jetzt aufgedeckt hat, ist nicht das Ende der Fahnenstange: Wie hoch die Dunkelziffer ist, kann derzeit noch niemand.
Denn es gibt insgesamt etwa 12.000 Familienkassen des Öffentlichen Dienstes, weitere 102 Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit.
Der BRH fordert das Finanzministerium auf, für ein effektives Kontrollsystem zu sorgen.
Jetzt hab ich erfahren, das ab 2011 eine einheitlich Kindergeldnummer und ein Datenabgleich der Stellen untereinander für Abhilfe sorgen soll.
Für mich leider zu spät.
Ich bin weder Betrüger, noch Steuerhinterzieher und trotzdem im *Hauruckverfahren* diesbezüglich verurteilt worden.
Eine Ungerechtigkeit, die zum Himmel stinkt.
Monday, den 29. March 2010 um 12:42
... mit solch einer fadenscheinigen Behauptung, es sei ihm nicht aufgefallen, kann wirklich nur ein ganz dusseliger Beamter doppelt abkassieren.
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Thursday, den 16. September 2010 um 21:59
bezog sich übrigends auch den Kommentar von Mick ( nicht du Werner )