Doch kein Freibrief für Raser.

23. August 2010

Rechtsanwalt Redaktion

Wenn Sie erst nach erfolgter Geschwindigkeitsmessung geblitzt werden, weil Sie zu schnell unterwegs waren, können Sie sich nach dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht mehr darauf berufen, dass Messung und Foto nicht in einem Vorgang geschehen sind. Vorausgegangen war der Freispruch eines „Rasers“, der sein Bußgeld nicht bezahlen wollte, weil die Kamera, die ihn fixierte, Daueraufnahmen von dem Verkehr auf der Straße machte. Diese Permanentaufnahmen verletzten die Persönlichkeitsrechte von Bürgern hieß es seinerzeit im Verfahren Az. 2 BvR 941/08. Im Anschluss daran sprachen mehrere Amtsgerichte ähnliche milde Urteile für ertappte Autofahrer. Das Bundesverfassungsgericht stellte jetzt fest, dass grundsätzliche Bußgelder durch Dauerüberwachung nicht rechtens seien. Aufzeichnungen, die durch ein Lasermessgerät oder eine Lichtschranke ausgelöst würden hingegen doch.

Az. 2 BvR 759/10

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