Die Bewertung von Lehrern im Internet ist zulässig

3. Februar 2011

Rechtsanwalt Redaktion

Seit einiger Zeit gibt es im Internet Bewertungsportale, in denen nicht die Schüler benotet werden, sondern die Lehrer. Seinerzeit ging ein Aufschrei durch die Lehrerschaft, die so etwas nun gar nicht gewöhnt waren. Beurteilten sie doch seit Jahren immer nur selber. Klagen gingen bis in die höchsten Gerichtsebenen. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt endgültig die Neuaufnahme der Klage einer Lehrerin abgelehnt. Die vorausgegangene Entscheidung des Bundesgerichtshofes des Bundesgerichtshofes ist damit endgültig.

Az. 1 BvR 1750/09

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