Die „Anrechnung“ in der Rechtsanwaltsvergütung

Aug 09
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Der neue § 15a des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes regelt ab dem 5. August 2009 die Anrechnung von Verfahrensgebühren des Anwaltes, wenn im Vorfeld schon außergerichtliche Geschäftsgebühren berechnet wurden.
Einzelheiten entnehmen Sie der Pressemitteilung des BmJ vom 5.08.2009

Veröffentlicht Donnerstag, den 20. August 2009 um 00:01 von Redaktion

Zugeordnet in Generelle Informationen
Tags gebühren des rechtsanwalts, kosten für mandanten, rechtsanwaltsvergütung



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