Das neue FamFG

26. Mai 2009

Am 01.09.2009 tritt das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft.

Erstmals wird das gerichtliche Verfahren in Familiensachen in einer Verfahrensordnung neu geregelt. Durch das neue Recht sollen Familiensachen so fair und schonend wie möglich ausgetragen werden.

Neuerungen sind u. a. die Zuständigkeiten, die Förderung einer gütlichen Einigung und die Beschleunigung der Verfahren.

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Kommentare

rudi

Thursday, den 2. September 2010 um 09:07

Das sehe ich schlage mich seit 2 Jahren mit einem Psycho rum obwohl Kinder bei mir dem Vater sind!
Faule Sau muß nicht arbeiten macht auf Depresionen lächerlich.

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