6. November 2009
Durch das Dickicht der Steuergesetzte zu finden, ist schon für Profis schwer. Für den Normalbürger fast unmöglich. Wer eine verbindliche Auskunft zu einer Sachfrage vom Finanzamt erfragt, muss sogar noch dafür zahlen. Einerseits werden die Bürger mit einem Gestrüpp undurchdringlicher Gesetze, Regelungen und Ausnahmeverordnungen überzogen und sollen dann auch noch, bei den daraus entstehenden Unklarheiten, für Auskünfte bezahlen. Ob diese Gebührenpflicht verfassungswidrig ist, klärt jetzt der Bundesfinanzhof.
Az. VIII R 22/08
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