28. April 2009
Neben den schon bestehenden lokalen Schlichtungsstellen der Rechtsanwaltskammern soll eine unabhängige bundesweit tätige Schlichtungsstelle errichtet werden. Ziel ist es, Streitigkeiten zwischen Mandant und Rechtsanwalt vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu bewahren und somit die Gerichte zu entlasten.
Der Schlichter darf nicht aus den Reihen der Rechtsanwaltschaft kommen. Das wird das Vertrauen zwischen den Parteien stärken.
Insbesondere zivilrechtliche Streitigkeiten, wie zum Beispiel Honorarvergütungen und Haftungsfragen sollen hier gelegt werden.
Das Gesetz soll zum 1.09.2009 in Kraft treten.
Weitere Informationen:
http://www.bmj.bund.de
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