Brennende Kerzen und Kleinkinder

Jan 10
11
In der Winterzeit brennen in jeder Wohnung viele Kerzen. Oft sogar gänzlich unbeaufsichtigt.
Sollten Sie auf die Idee kommen, ihr 6-jähriges Kind damit zu beauftragen, auf die Kerzen aufzupassen, so handeln Sie grob fahrlässig. Im vorliegenden Fall hatte ein Vater seinem Kind gesagt: „Pass bitte auf die Kerzen in der Weihnachtspyramide auf!“ und die Wohnung verlassen. Der kurz darauf entstandene Wohnungsbrand konnte von dem 6-jährigen Kind nicht verhindert werden. Auch die Hausratversicherung weigerte sich, den Schaden zu übernehmen, da der Kläger grob fahrlässig gehandelt habe. Diese Ansicht bestätigte nun auch das Amtsgericht Eisenhüttenstadt und rügte den Kläger zusätzlich, da er sein Kind mit dieser Maßnahme in unmittelbare Gefahr gebracht habe. Ein kurzes Unbeaufsichtigt lassen einer Kerze auf einem gefliesten Tisch ist hingegen nach Ansicht des Landgerichtes Hamm nicht grob fahrlässig.
Az. 13 O 471/99

Veröffentlicht Montag, den 11. Januar 2010 um 09:09 von Redaktion

Zugeordnet in Versicherungsrecht
Tags beaufsichtigung kleinkinder, grobe fahrlässigkeit, kleinkinder und kerzen, wohnungsbrand



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