Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Provider

20. Juli 2009

Die Beschlagnahme von E-Mails, welche auf dem Mailserver eines Providers und nicht auf dem lokalen Rechner gespeichert sind, greift in das verfassungsrechtlich gewährleistete Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 Abs. 1 GG ein, da der Kommunikationsteilnehmer keine technische Möglichkeit hat, die Weitergabe der E-Mails durch den Provider an Dritte zu verhindern. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. 6. 2009 (Az.: 2 BvR 902/06) ermöglichen die §§ 94 ff. StPO aber die Sicherstellung und Beschlagnahme dieser E-Mails, die auf dem Mailserver des Providers gespeichert sind.

Gefällt mir

Dein Kommentar

Name:
Kommentar:
Captcha:

NewsFeeds

News Feed Bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand mit unseren kostenfreien NewsFeed.