Berechnung des Elterngeldes

Mai 09
28
Elternzeiten ohne Elterngeldbezug für das erste Kind bleiben bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate vor der Geburt eines zweiten Kindes unberücksichtigt. Dies ist nach zwei Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 19.02.2009 (B 10 EG 1/08 R und B 10 EG 2/08 R) mit dem Grundgesetz vereinbar.

Veröffentlicht Donnerstag, den 28. Mai 2009 um 19:17 von RA'in Twelmeier

Zugeordnet in Sozialrecht
Tags berechnung, bundessozialgericht, elterngeld, elternzeit, grundgesetz



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