Belehrung über die Unangemessenheit der Wohnung

Okt 09
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Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass eine Familie, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II) erhält, vom Grundsicherungsträger erneut über die Unangemessenheit der Unterkunftskosten belehrt werden muss, wenn sich der Wohnbedarf durch die Geburt eines Kindes erhöht (Urteil vom 21.04.2009, Az.: L 3 AS 80/07).

Veröffentlicht Samstag, den 3. Oktober 2009 um 17:23 von RA'in Twelmeier

Zugeordnet in Sozialrecht
Tags angemessenheit, arbeitslosengeld ii, unterkunftskosten



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