3. Oktober 2009
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass eine Familie, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II) erhält, vom Grundsicherungsträger erneut über die Unangemessenheit der Unterkunftskosten belehrt werden muss, wenn sich der Wohnbedarf durch die Geburt eines Kindes erhöht (Urteil vom 21.04.2009, Az.: L 3 AS 80/07).
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