14. Juni 2009
Der Bundesgerichtshof (Pressemitteilung des BGH Nr. 124 vom 8. 6. 2009)
hat das Urteil des Landgerichts Braunschweig gegen den so genannten „Jagdpfeil-Täter“ wegen Totschlags bestätigt. Der 39 jährige Bad Harzburger soll nach den Feststellungen des Landgerichts seiner Ehefrau aus nächster Nähe einen Jagdpfeil in den Rücken geschossen haben. Der Angeklagte hatte vorgetragen, dass er seine Frau nur erschrecken wollte.
Bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand mit unseren kostenfreien NewsFeed.
Abrufe des Premium-Netzwerkes im