Der KFZ-Haftpflichtversicherer kann Schäden der Gegenseite ohne Einverständnis des Versicherungsnehmers regulieren !

1. März 2010

Ein Verkehrsunfall ist, auch wenn nur ein geringer Sachschaden vorliegt, für alle Beteiligten ein Ärgernis.

Noch ärgerlicher wird es, wenn man überzeugt davon ist, an dem Unfall zumindest nicht alleine Schuld zu sein, die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung dennoch der Gegenseite den vollen entstandenen Schaden augleicht und den eigenen Versicherungsnehmer sodann mit einem höheren Versicherungsbeitrag einstuft. Gleiches gilt, wenn die eigene Haftpflichtversicherung Forderungen der Gegenseite ausgleicht, die vom Versicherungsnehmer zumindest der Höhe nach angezweifelt werden. War durch den Unfall tatsächlich der Austausch diverser Fahrzeugteile nötig, erlitt der Unfallgegner wirklich ein Schleudertrauma und war arbeitsunfähig?

Das Amtsgericht München hat in seinem Urteil vom 27.01.2010 (Az.: 343 C 27107/09) nunmehr eine für den Versicherungsnehmer äußerst ungünstige Rechtslage klargestellt: Hiernach darf ein Kfz-Haftpflichtversicherer einen Schaden auch gegen den ausdrücklichen Willen des Versicherungsnehmers abwickeln, sofern er das ihm in den allgemeinen Kraftfahrtversicherungsbedingungen eingeräumte Regulierungsermessen ordnungsgemäß ausübt. Die Versicherung habe sich nicht auf einen nach den konkreten Umständen höchst ungewissen Prozess einlassen müssen.

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger ausdrücklich der Zahlung an die Gegenseite widersprochen, seine Kfz-Versicherung zahlte dennoch.

Anschließend kündigte die Versicherung an, den Kläger höher einzustufen.

Fazit: Schalten Sie nach einem Kfz-Unfall in jedem Fall einen Rechtsanwalt zur Wahrnehmung Ihrer Interessen ein und überlassen Sie diesem die mit der Unfallabwicklung anfallenden Arbeiten. Dies gilt insbesondere bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung, welche die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit abdeckt. Mit sachkundigem anwaltlichem Beistand gelingt es auch, das Regulierungsverhalten Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung zu kontrollieren und vorzeitige Zahlungen zu verhindern.

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