14. September 2009
Wenn ein Schild auf dem Parkplatz steht, das darauf hinweist, dass widerrechtlich abgestellte Autos kostenpflichtig abgeschleppt werden, muss ein Parker, der „nur in der Nähe" kurz einkaufen gegangen ist, das Abschleppen in Kauf nehmen. Er musste 150 Euro Abschleppgebühr bezahlen. Der Bundesgerichtshof hat dies jetzt höchstrichterlich für rechtens befunden. (Az: V ZR 144/08/)
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