Auswüchse des Geldwäschegesetzes.

Dez 09
16
Geldsegen
Aufgrund des Geldwäschegesetzes ist es den Banken vorgeschrieben, bei Einzahlungen von mehr als 15.000 Euro die Identität des Einzahlers zu prüfen. Es werden bei Kontoinhabern anhand des Personalausweises Name, Anschrift und Adresse des Einzahlers festgehalten. Für Nichtkunden erfolgen zusätzliche Identitätsprüfungen. Einige Banken prüfen aufgrund internationaler Richtlinien schon bei kleinern Beträgen. Die Berliner Sparkasse setzt jetzt noch einen drauf. Ihr ist die zusätzliche Indentitätsprüfung für Nichtkunden zu aufwändig und lässt Einzahlungen von Nichtkunden auf Konten der Bank gar nicht mehr zu. Das heißt, dass Sie auf das Konto Ihrer Mutter bei der Berliner Sparkasse in Zukunft kein Geld mehr einzahlen können. Das ist nicht so recht kundenfreundlich. Es bleibt ja noch die Bank zu wechseln und sich mit solchen Ursachen nicht zufrieden zu geben. Bittere Alternative ist die bargeldlose Zahlung per Überweisung.

Veröffentlicht Mittwoch, den 16. Dezember 2009 um 08:11 von Redaktion

Zugeordnet in Bank- und Kapitalmarktrecht
Tags bank, bareinzahlungen, geldwäschegesetz, identitätsprüfung bei bargeldeinzahlung



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