30. Juni 2009
Der Bundesgerichtshof hat sich im März in zwei Verfahren mit der Aufsichtspflicht bei Kindern befasst. Gemäß Urteil vom 24.03.2009, Az: VI ZR 51/08, muss ein 5 1/2-jähriges Kind beim Spielen auf einem Spielplatz in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. Als regelmäßig genug sieht der BGH hierbei Abstände von höchstens 30 Minuten an. Bei einem 7 1/2-jährigem Kind ist eine solche Kontrolle nicht mehr nötig. Hier kann das Kind gem. BGH in seinem Urteil vom 24.03.2009, Az: VI ZR 199/08, auch ohne Aufsicht spielen, wenn die Eltern sich über die Aktivitäten des Kindes auf dem Spielplatz einen groben Überblick verschaffen.
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