Aufsichtspflicht bei Kindern
Jun 09
30
Der Bundesgerichtshof hat sich im März in zwei Verfahren mit der Aufsichtspflicht bei Kindern befasst. Gemäß Urteil vom 24.03.2009, Az: VI ZR 51/08, muss ein 5 1/2-jähriges Kind beim Spielen auf einem Spielplatz in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. Als regelmäßig genug sieht der BGH hierbei Abstände von höchstens 30 Minuten an. Bei einem 7 1/2-jährigem Kind ist eine solche Kontrolle nicht mehr nötig. Hier kann das Kind gem. BGH in seinem Urteil vom 24.03.2009, Az: VI ZR 199/08, auch ohne Aufsicht spielen, wenn die Eltern sich über die Aktivitäten des Kindes auf dem Spielplatz einen groben Überblick verschaffen.
Veröffentlicht Dienstag, den 30. Juni 2009 um 13:21 von Redaktion/Recht
Zugeordnet in
aktuelle Neuigkeiten, Familienrecht, Versicherungsrecht
Tags aufsicht, aufsichtspflicht, bundesgerichtshof, kind, spielen, spielplatz, urteil
Dein Kommentar
Suchen
Kategorien
- aktuelle Neuigkeiten
- Arbeitsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Baurecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Informationen
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht
- Internetrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht
- Patentrecht
- Sozialrecht
- Speditionsrecht
- Steuerberater
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Urheber- und Medienrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
- Verwaltungsrecht
Video Beiträge
Aktuelle Urteile
- Private Krankenversicherung und Unterhalt.
- Gute Nachrichten für Geprellte: SMS-Flirtlines sind Betrug
- Navigationsgerätbedienung während der Fahrt ist grob fahrlässig.
- Geschenkt ist nicht gleich geschenkt.
- Mutter kann Sorgerecht verlieren, wenn sie dem Vater das Umgangsrecht verweigert.
- Eine Sperrzeitverordnung, die den Sperrzeitbeginn für die Abgabe von Speisen und Getränken über die Straße auf 1 Uhr vorverlegt, ist rechtswidrig.



