Arm trotz Abwrackprämie

1. September 2009

Wer eine Abwrackprämie bekommen hat und Arbeitslosengeld II Bezieher ist, dem wird sie hier wieder abgezogen. Der Bereich Auto gehöre nicht, wie die Eigenheimzulage zum besonders geschützten Bereich eines Menschen. Eigenheimzulagen werden deshalb nicht in Abzug gebracht. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az: LB 20 B 59/09 AS ER)

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Kommentare

Michael

Wednesday, den 9. September 2009 um 14:30

... eine sozial total unausgewogene Rechtssprechung, denn diese Person wollte etwas Vernünftiges für das Allgemeinwohl machen - ein umweltfreundliches Auto kaufen und wird im Nachhinnein dafür auch noch bestraft. Schade eigentlich ...

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