Arbeitslosengeld II: Angemessenheit der Unterkunft bei Eigentum

Okt 09
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Das Bundessozialgericht hat entschieden (Urteil vom 22.09.2009, Az.: B 4 AS 70/08), dass die Frage der Angemessenheit des Wohnraums für Mieter und für Eigentümer einheitlich bewertet werden müsse. Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Praktikabilität müsse daher der für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau geltende Wert auch für Eigentümer eines Eigenheims gelten.

Veröffentlicht Donnerstag, den 1. Oktober 2009 um 07:28 von RA'in Twelmeier

Zugeordnet in Sozialrecht
Tags bundessozialgericht, eigenheim, unterkunftskosten



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