Anwaltsverein gegen Tempokontrollen per Videowagen

31. August 2009

Der Deutsche Anwaltsverein forderte in Berlin, dass Tempokontrollen per Videowagen sofort einzustellen sind, weil sie rechtlich unzulässig seien. Laut Beschluss der Bundesverfassungsgerichtes (Az: BvR 941/08) seien Kontrollen dieser Art schon in Mecklenburg-Vorpommern für unzulässig erklärt worden. Grundlage des Urteils waren Probleme, die sich aus dem Datenschutzgesetz ergeben. Dort verstößt es gegen das Selbstbestimmungsrecht eines jeden, wenn er "mitgefilmt" wird, während die Polizei eine Videoaufnahme von einem vermeintlichen Raser macht.

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Kommentare

micha

Monday, den 30. November 2009 um 18:30

... was macht man nicht Alles, wenn die Kassen leer sind - dann setzen gewählte Volksver-treter selbst sinnvolle Gesetze außer Kraft.

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