31. August 2009
Der Deutsche Anwaltsverein forderte in Berlin, dass Tempokontrollen per Videowagen sofort einzustellen sind, weil sie rechtlich unzulässig seien. Laut Beschluss der Bundesverfassungsgerichtes (Az: BvR 941/08) seien Kontrollen dieser Art schon in Mecklenburg-Vorpommern für unzulässig erklärt worden. Grundlage des Urteils waren Probleme, die sich aus dem Datenschutzgesetz ergeben. Dort verstößt es gegen das Selbstbestimmungsrecht eines jeden, wenn er "mitgefilmt" wird, während die Polizei eine Videoaufnahme von einem vermeintlichen Raser macht.
Bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand mit unseren kostenfreien NewsFeed.
Abrufe des Premium-Netzwerkes im
Monday, den 30. November 2009 um 18:30
... was macht man nicht Alles, wenn die Kassen leer sind - dann setzen gewählte Volksver-treter selbst sinnvolle Gesetze außer Kraft.