Anspruch auf Schallschutz im Altbau ?

16. Oktober 2009

Mieter einer älteren Wohnung haben keinen Anspruch auf Einbau einer moderen Trittschalldämmung. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lediglich die Anforderungen der DIN aus dem Jahr der Erstellung des Hauses seien maßgeblich. (Az. VIII ZR 131/08)

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Kommentare

micha

Monday, den 30. November 2009 um 19:01

... nicht ganz einleuchtend, denn in Punkto Wärmeschutzverordnung gelten doch immer die neuesten Richtlinien?

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