Anrechnung von Leistungen nach dem BAföG auf Arbeitslosengeld II

Mai 09
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BAföG-Leistungen sind Einkommen im Sinne des § 11 SGB II. Von diesen Leistungen sind nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 17.03.2009 (Az.: B 14 AS 63/07 R) nicht die im Einzelnen nachgewiesenen, ausbildungsbedingten Ausgaben abzusetzen, sondern ein pauschaler Anteil in Höhe von 20% der BAföG-Leistungen.

Veröffentlicht Montag, den 11. Mai 2009 um 18:15 von RA'in Twelmeier

Zugeordnet in Sozialrecht
Tags arbeitslosengeld ii, ausbildungsbedingte ausgaben, bafög, bundessozialgericht, einkommen



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